Sondernewsletter Wohngebäudeversicherung

Wir möchten Sie aus gegebenem Anlass über wichtige Themen rund um die Wohngebäudeversicherung auf dem laufenden halten.

  • Erhöhung der Prämie aufgrund Anpassung des Baupreisindexes zum 01.01.2022 und was bedeutet das für Sie?
  • Fugenurteil des BGH vom 20.10.2021
  • Versicherungsschutz für herabfallende Äste – Ist das für Sie wichtig?
  • Elementarschäden auf dem Vormarsch!

 

 

Anpassung des Baupreisindexes:

Wir wissen noch nicht wie stark die Prämie für Ihre Wohngebäudeversicherung angepasst werden wird. Aber wir möchten Sie lieber frühzeitig darauf vorbereiten, dass eine Anpassung kommen wird und wohl auch etwas deutlicher ausfällt, als dies üblich ist. Der Grund liegt in den teils extremen Preissteigerungen bei Baumaterialien: Konstruktionsholz + 83 %, Dachlatten + 45%, Bauholz + 38%... und das kann man so auf nahezu alles übertragen, was es braucht um ein Haus aufzubauen oder zu reparieren. Es ist daher ausgesprochen sicher, dass der Baupreisindex 2023 sehr stark angehoben werden wird. Dieser Anpassungsfaktor wirkt sich direkt auf Ihre Versicherungsprämie aus. Im Schnitt gehen wir davon aus, dass es eine Anpassung von 12-15% geben wird, die allerdings kein außerordentliches Kündigungsrecht darstellt.


Fugenurteil des BGH

Der BGH hat in einem wegweisenden Urteil (Az. IV ZR 236/20) entschieden, dass eine undichte Fuge in einer Duschkabine grundsätzlich keinen versicherten Leitungswasserschaden darstellt. Denn die Duschkabine sei nach Auffassung des BGH eben keine „sonstige Einrichtung“ im Rohrleitungssystem, wie es die Versicherungsbedingungen erfordern. (Quelle: „Fachmagazin ASSCompact vom 09.02.2022“). Auch wenn eine vollständige Bewertung des BGH’s noch aussteht, sollten Sie darüber nachdenken, ob dieser Leistungsbereich für sie relevant ist!


Versicherungsschutz für herabfallende Äste:

in der Wohngebäudeversicherung gibt es Klauseln für die Aufräumungs- und Entsorgungskosten von Bäumen. Diese unterscheidet sich wie folgt:

  • Aufräumungs- und Entsorgungskosten für umgestürzte Bäume
  • Aufräumungs- und Entsorgungskosten für umgeknickte Bäume (Verwurzelung im Boden noch gegeben)
  • Aufräumungs- und Entsorgungskosten für beschädigte Bäume (Ast abgeknickt)

Aktuell bieten nur wenige Versicherer diesen Versicherungsschutz an. Sollte dies für Sie ein wichtiger Leistungsbestandteil sein, rufen Sie uns direkt an, damit wir für Sie einen möglichen Einschluss prüfen können.


Elementarschäden auf dem Vormarsch:

Es gießt wie aus Eimern!“, „Es regnet Hunde und Katzen!“ – der Volksmund hat schöne Redensarten gefunden, um es bildlich zu umschreiben, wenn es so stark regnet. Im Juni und Juli 2021 führten Dauer- und Starkregen in verschiedenen Teilen Deutschlands zu Ausnahme- und Krisensituationen. Auch in diesem Jahr waren die Wetterextreme wieder spürbar. Deshalb möchten wir Sie für dieses immer noch aktuelle Thema sensibilisieren. Rufen Sie uns dazu doch einfach an – Jederzeit!

Zurück